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Austauschbesucher

Das J-1-Visum, auch bekannt als Exchange Visitor Visa oder J-Studentenvisum, ist für alle Personen außerhalb der USA bestimmt, die an studien- und arbeitsbezogenen Austauschprogrammen teilnehmen möchten, die vom Department of State Bureau of Educational and Cultural genehmigt wurden Angelegenheiten. 

 

Um sich für ein J-1-Visum zu qualifizieren, müssen Sie sich zunächst für ein Austauschprogramm (Studium oder Arbeit) über einen zugewiesenen Sponsor in den USA bewerben. Erst nachdem Sie in ein Programm aufgenommen wurden, können Sie ein J-1-Visum beantragen.

Das J-1-Visum, auch bekannt als Exchange Visitor Visa oder J-Studentenvisum, ist für alle Personen außerhalb der USA bestimmt, die an studien- und arbeitsbezogenen Austauschprogrammen teilnehmen möchten, die vom Department of State Bureau of Educational and Cultural genehmigt wurden Angelegenheiten. 

 

Um sich für ein J-1-Visum zu qualifizieren, müssen Sie sich zunächst für ein Austauschprogramm (Studium oder Arbeit) über einen zugewiesenen Sponsor in den USA bewerben. Erst nachdem Sie in ein Programm aufgenommen wurden, können Sie ein J-1-Visum beantragen.

 

Das J-1 Visum hat 15 Kategorien berechtigter Rollen und/oder Programmarten:

  • Au Pair

  • Lagerberater

  • College- und Universitätsstudent

  • Schüler der Sekundarstufe

  • Regierungsbesucher

  • Internationaler Besucher

  • Arzt

  • Professor

  • Forschungswissenschaftler

  • Kurzzeitstipendiat

  • Spezialist

  • Arbeitsreise im Sommer

  • Lehrer

  • Auszubildender

  • Intern

KÖNNEN SIE MIT EINEM J-1-VISUM IN DEN USA ARBEITEN?

Ja, du kannst! J-1-Studenten dürfen während des Studiums arbeiten, solange sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. 

 

Es gibt bestimmte Einschränkungen, wie z. B. nur Teilzeit auf dem Campus für maximal 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Während der Studienpausen dürfen die Studierenden Vollzeit arbeiten.

ANFORDERUNG AN EINEN ZWEIJÄHRIGEN WOHNSITZ

Ein J-1-Visum wird an mehrere Bedingungen geknüpft, von denen eine besagt, dass Sie nach Abschluss Ihres Programms und Ablauf Ihres Visums in Ihr Heimatland zurückkehren und zwei Jahre leben müssen. 

 

Sie unterliegen dieser Bedingung, wenn Sie Teil einer:

 

  • Staatlich finanziertes Austauschprogramm.

  • Spezialisiertes Wissen oder Können.

  • Abgeschlossene medizinische Ausbildung/Ausbildung.

 

Während dieser Zeit können Sie folgende Visa nicht beantragen:

  • Ein Einwanderungsvisum.

  • Ein Zeitarbeiter (H).

  • Ein unternehmensintern entsandter Arbeitnehmer (L).

  • Ein Verlobtenvisum.

Voraussetzungen und Berechtigung

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DOKUMENTATION

Wenn Sie ein J-1-Visum beantragen, müssen Sie mindestens die folgenden Dokumente vorbereiten:

 

  • Reisepass. Ihr Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach Ihrer Abreise aus dem Land gültig sein, es sei denn, es gibt je nach Herkunftsland besondere Ausnahmen.

 

  • Foto. Reichen Sie Ihr Foto ein, wenn Sie das Visumantragsformular online ausfüllen. 

    • Wenn Ihr Foto nicht hochgeladen wird, bringen Sie eine physische Kopie mit, aber befolgen Sie bitte unbedingt die Anweisungen zum Aufnehmen Ihres Visumfotos.

 

  • Antragsformular für ein Nichteinwanderungsvisum. Füllen Sie das Formular DS-160 online aus und bringen Sie die Bestätigungsseite zur Botschaft/zum Konsulat mit.

 

  • Quittung für die Visagebühr. Wenn Sie die Visumgebühr vor Ihrem Vorstellungsgespräch bezahlen müssen, bringen Sie Ihre Quittung mit.

 

  • Formular DS-2019. Nachdem Sie in Ihr Austauschprogramm aufgenommen wurden, registriert Sie Ihr Sponsor bei SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System). 

    • Anschließend erhalten Sie dieses DS-Formular und müssen möglicherweise eine Formulargebühr entrichten.

 

  • Formular DS-7002. Wenn Sie Teilnehmer der J-1 Trainee- und Intern-Kategorien sind, benötigen Sie auch dieses Formular.

 

  • J1 Visum Krankenversicherung. Sie müssen über eine Krankenversicherung verfügen, und es liegt in der Verantwortung des Sponsors sicherzustellen, dass Sie eine Versicherung abgeschlossen haben.

 

Möglicherweise werden Sie auch gebeten, zusätzliche Dokumente für den Überprüfungsprozess bereitzustellen, z. B. Nachweise über:

 

  • Der Zweck Ihrer Reise;

  • Ihre Absicht, die Vereinigten Staaten nach Ihrer Reise zu verlassen;

  • Ihre Fähigkeit, alle Reisekosten zu bezahlen.

 

Der Nachweis Ihrer Beschäftigung und/oder Ihrer familiären Bindungen kann ausreichen, um den Zweck Ihrer Reise und Ihre Absicht, in Ihr Heimatland zurückzukehren, zu belegen. Wenn Sie nicht alle Reisekosten übernehmen können, können Sie nachweisen, dass eine andere Person einige oder alle Reisekosten übernimmt.

 

Sie müssen die Anweisungen der US-Botschaft oder des US-Konsulats, bei dem Sie sich bewerben, lesen. Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, denken Sie daran, eine Zahlungsquittung zu erhalten, die Sie bei Ihrem Visuminterview vorlegen können.

Bewerbungsprozess

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Aufenthaltsdauer/Aufenthaltsverlängerung

Die Dauer, für die Sie mit einem J-1-Austauschvisum in den USA bleiben dürfen, hängt von der Art des Programms ab, an dem Sie teilnehmen, und von den Daten Ihrer geplanten Teilnahme.

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Familie der J-1

Viele Austauschbesucher reisen mit ihrem Ehepartner und ihren Kindern in die Vereinigten Staaten. Diese Familienmitglieder erhalten J-2 Visa. Sie können für die Dauer des Programms für Inhaber eines J-1-Visums zur Schule gehen und (unter Vorbehalt) im Land arbeiten.

WIE KANN ICH EINE SEPARATE FAMILIE DS-2019 ANFORDERN?

Schritt 1: Sammeln Sie unterstützende Informationen und Dokumente: Bitten Sie den Stipendiaten, einen Scan der biografischen Seite des Passes des Angehörigen und alle neuen Finanzierungsdokumente bereitzustellen.

 

Schritt 2: ISO-Probleme DS-2019: 

  • Verwenden Sie die Informationen aus dem letzten Visumantrag des Stipendiaten und die gesammelten Dokumente, um den Antrag zum Hinzufügen von J-2-abhängigen Personen auszufüllen und einzureichen. 

  • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail.

  • ISO wird dann ein neues DS-2019 für die J-2-Abhängigen herausgeben.

 

Schritt 3: Senden Sie DS-2019 an Exchange Visitor: 

  • Senden Sie das Original-DS-2019 und die Anhänge in Papierform an den J-1-Austauschbesucher.

  • Senden Sie dem Börsenbesucher keinen Scan des DS-2019; UW ist es gesetzlich untersagt, DS-2019s per Scan oder Fax an Dritte zu senden. 

  • Sie können die Programmnummer oder SEVIS-Nummer aus dem DS-2019 per E-Mail an den Austauschbesucher senden, um die Terminvereinbarung für ein Visum bei einem US-Konsulat im Ausland zu erleichtern.


Schritt 4: J-2-Angehöriger beantragt ein Visum beim Konsulat und reist in die USA ein: Es gibt keine Check-in- oder SEVIS-Validierungsanforderungen für J-2-Angehörige.

  • LinkedIn

Kontakt

Wenn Sie sich in den USA befinden oder planen, in die USA zu kommen, und eine Beratung vereinbaren möchten, lassen Sie uns eine Verbindung herstellen.

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